Rechtsprechung
BGH, 26.05.1954 - 4 StR 12/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.10.1958 - 4 StR 334/58
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, daß es beim Tatbestand des Meineids in der Regel einen selbständigen Strafmilderungsgrund bildet, wenn der Angeklagte nicht über ein Aussageverweigerungsrecht belehrt oder entgegen der gesetzlichen Vorschrift zu Unrecht vereidigt worden ist (4 StR 12/54 vom 26. Mai 1954; BGHSt 8, 186; 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]StR 516/55 vom 15. Dezember 1955 bei LM Nr. 42 zu § 154 StGB).